Das Landratsamt Calw beschränkt die Wasserentnahme aus den Flüssen und Bächen des Kreises Calw
Einschränkung des Gemeingebrauchs von 3. Juli bis 15. Oktober 2026
Die Wasserstände bzw. Abflüsse in den Flüssen und Bächen im Landkreis sind aufgrund der bisher trockenen und heißen Witterung auf kritische Werte gesunken. Gleichzeitig steigen bei diesen niedrigen Wasserständen die Wassertemperaturen bedenklich an.
Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen geraten zunehmend unter Stress. Jeder fehlende Liter Wasser kann darüber entscheiden, ob Lebensräume erhalten bleiben oder unwiederbringlich geschädigt werden. Das Betreten der Gewässer belastet diese zusätzlich. Vereinzelte Regenschauer bringen kaum Entlastung und die Aussichten bleiben angespannt: In den kommenden Wochen ist nur wenig Regen zu erwarten. Es ist davon auszugehen, dass die Wasserstände in den kommenden Monaten bis Oktober noch niedriger ausfallen.
Die Abteilung Umwelt- und Arbeitsschutz des Landratsamtes Calw weist deshalb darauf hin, dass Wasserentnahmen wegen der Niedrigwasserlage ab Freitag, den 3. Juli 2026 bis einschließlich 15. Oktober 2026 im Rahmen des Gemeingebrauchs verboten sind. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Gießkannen und Eimern und die Wasserentnahme zum Tränken von Vieh in geringen Mengen ist noch zulässig. Das Aufstauen von Gewässern oder das Anlegen von Vertiefungen, z.B. zum Zweck der Entnahme, ist grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Landratsamt Calw appelliert daher an das Verantwortungsbewusstsein aller, Wasserentnahmen aus oberirdischen Gewässern (Flüsse, Bäche, Gräben, Quellen, Seen und Teichen) zu unterlassen bzw. auf ein Minimum zu beschränken und Wasser (auch Trinkwasser) einzusparen, wo es nur geht.
