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    Europäischer Soialfonds (ESF)

    - und Berufsabschluss, Langzeitarbeitslose, Frauen und Erwerbstätige, insbesondere solche mit geringer Qualifikation oder geringen Einkommen, sowie Personen mit Migrationshintergrund, v. a. in schwierigen Lebenslagen (z. B. Flüchtlinge). Grundsätzlich werden die ESF-Hilfen von den Kollegen des Dezernats 4 betreut.

    Einheitlicher Ansprechpartner

    Sicherheitsdienste Notare und Gerichtsvollzieher Steuerrecht Arbeitsrecht Soziale Sicherheit Einen Überblick über die Verfahren erhalten Sie auf der Website Service-bw, der Plattform des Landes Baden-Württemberg mit Informationen rund um verschiedene Lebenslagen und Dienstleistungen etc. Öffnen Sie dort den Link "Dienstleistungen" und wählen Sie die Dienstleistung/die Tätigkeit aus, die Sie ausüben möchten

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